Trinkwasserpreise

Die Wasserwirtschaft ist durch die Bereitstellung und Modernisierung der Infrastruktur von hohen Festkosten geprägt, welche unabhängig vom Wasserverbrauch der Kunden anfallen. Der Wasserpreis gliedert sich in einen fixen Grundpreis und einen verbrauchsabhängigen Preis je Kubikmeter Wasser.

Der Grundpreis der Wasserversorgung hängt von der maximalen Durchflussmenge ab. Diese wird von der Zählergröße begrenzt. Wir empfehlen daher, die Größe des Wasserzählers im Hinblick auf die benötigte maximale Durchflussmenge pro Stunde zu überprüfen. In der Vergangenheit haben Eigentümer oftmals großzügig dimensionierte Wasserzähler installieren lassen. Es kann sich auch das Abnahmeverhalten über die Zeit verändern. Mit einer Verkleinerung der Anschlussgröße kann der Grundpreis reduziert werden. Die an Ihrem Wasseranschluss verbaute Zählergröße können Sie direkt an Ihrem Wasserzähler hinter der Bezeichnung Qn beziehungsweise Q3 (neue Bezeichnung nach 2004/22/EG) ablesen.

Als Richtwert können Sie davon ausgehen, dass für Privathäuser mit bis zu ca. 20 Wohneinheiten ein Zähler der Größe Qn 2,5 (Nenndurchfluss 2,5 m³/h) beziehungsweise Q3 4 (Dauerdurchfluss 4 m³) ausreichend ist. Bei landwirtschaftlicher sowie gewerblicher Nutzung des Wasseranschlusses empfehlen wir in unklaren Situationen, Ihren Sanitärinstallateur zu kontaktieren und mit diesem gemeinsam die für Ihre Prozesse notwendige maximale Bezugsleistung zu klären.

Gerne steht Ihnen unser Mitarbeiter Matthias Dietrich (Tel.: 0791 401-8228) bei weiteren Fragen zu Ihrem Wasseranschluss zur Seite.

Trinkwasser- und Abwasserpreise Schwäbisch Hall

Der Trinkwasserpreis setzt sich zusammen aus:

a) dem Verbrauchspreis in Euro je Kubikmeter (€/m3)

b) dem Grundpreis in Euro je Zähler und Jahr (€/Zähler/Jahr) in Abhängigkeit von der Zählergröße

Bezeichnung nach europäischer Messgeräte-Richtlinie (MID – Measuring Instruments Directive):

Dauerdurchfluss Q3 (alte Kenngröße Qn) in Kubikmeter je Stunde (m3/h).

 

Wasser- und Abwasserpreise (geltend ab 01.01.2024)

Wasser-und Abwasserpreise (geltend seit 01.01.2023)

Änderung der Abwassersatzung der Stadt Schwäbisch Hall vom 06.03.2024

Abwassersatzung (AbwS) geltend seit 01.01.2020

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) 

 

 

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