Trinkwassercheck Mikrobiologie

Hinsichtlich der Kaltwasser-Probenahme in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gemäß § 14 Abs. 2 TrinkwV (mikrobiologische Parameter nach Anlage 4 Teil I) wurde vom Gesundheitsamt Schwäbisch Hall festgelegt, dass folgende mikrobiologische Parameter untersucht werden müssen:

1.    E.coli + coliformen Keime
2.    Pseudomonas aeruginosa
(Untersuchungspflicht nur bei Pflegeheimen und Kindergärten bzw. Kindertagesstätten)
3.    Koloniezahlen bei 22 °C und 36 °C

Die mikrobiologischen Untersuchungen gemäß § 14 Abs. 2 TrinkwV (mikrobiologische Parameter nach Anlage 4 Teil I) haben jährlich zu erfolgen.

Trinkwassercheck

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Rainer Krebs
Tel.: 0791 401-8232