Trinkwassercheck Chemie

Chemische Untersuchung Kaltwasser nach § 19 Abs. 7 TrinkwV

Hinsichtlich der Kaltwasser-Probenahme in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV (chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II) wurde vom Gesundheitsamt Schwäbisch Hall festgelegt, das folgende chemische Parameter, deren Konzentration in der Trinkwasser-Installation ansteigen kann, untersucht werden müssen:

1.    Blei (mg/l

2.    Cadmium (mg/l)

3.    Kupfer (mg/l)

4.    Nickel (mg/l)

5.    Nitrit (NO2) (mg/l)

Weiterhin wird der Indikatorparameter Eisen, je nach eingesetzten Materialien, gemäß Anlage 3 Teil I TrinkwV bestimmt.

Die chemischen Untersuchungen gemäß § 19 Abs. 7 TrinkwV (chemische Parameter nach Anlage 2 Teil II) haben einmalig zu erfolgen.

Sollten keine Auffälligkeiten auftreten, sind diese Untersuchungen nur nach Umbaumaßnahmen an der Trinkwasser-Installation oder durch Vorgabe des Gesundheitsamtes erneut erforderlich.

Trinkwassercheck

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