Stromtarife für Privat- und Geschäftskunden

Wir liefern Ihnen preiswert und zuverlässig Strom.

Wir empfehlen Ihnen einen PremiumStrom-Vertrag mit uns abzuschließen, denn Treue wird bei uns belohnt. 

Die Strompreise sind deutlich günstiger als die Konditionen der Grund- bzw. Ersatzversorgung, die dann gelten, wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag mit uns schließen. 

Wenn Sie von uns Heizenergie (in Form von Wärmestrom oder Erdgas) mit Strom kombiniert beziehen, dann bekommen Sie für beides einen besseren Preis.

Bei Strommengen bis zu 30.000 Kilowattstunden finden Sie den passenden Stromtarif mit unserem Tarifberater und Sie können die Stromlieferung gleich online bestellen. 

Bei höheren Mengen bitten wir Sie sich mit unserem Vertrieb in Verbindung zu setzen.
Er unterbreitet Ihnen dann gerne ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Steuern, Abgaben und Umlagen im Jahr 2024

(Änderungen vorbehalten)

Die ab 01.01.2024 geltenden Umlagen im Überblick:

  • KWK-Umlage: 0,275 ct/kWh 
  • Umlage nach §19 Strom-NEV: 0,643 ct/kWh 
  • Offshore-Netzumlage (§17 f Abs. 5 EnWG): 0,656 ct/kWh 
  • Stromsteuer:  2,05 ct/kWh
  • Mehrwertsteuer: 19 %

Datenquelle: www.netztransparenz.de

Strompreise geltend für Schwäbisch Hall, Rosengarten, Untermünkheim, Michelbach und BraunsbachGrund- und Ersatzversorgung Stromtarife

 

Grund- und Ersatzversorgung

Preise Grundversorgung (geltend ab 01.01.2024)

Preise Grundversorgung (bisher geltend seit 01.04.2023)

Preise Grundversorgung (bisher geltend seit 01.01.2023)

Preise Grundversorgung (bisher geltend seit 01.10.2022)

 

Preise Ersatzversorgung (geltend ab 01.01.2024)

Preise Ersatzversorgung (bisher geltend seit 01.04.2023)

Preise Ersatzversorgung (bisher geltend seit 01.01.2023)

Preise Ersatzversorgung (bisher geltend seit 01.10.2022)

 

Preise Ersatzversorgung (RLM-Kunden) (geltend ab 01.01.2024)

Preise Ersatzversorgung (RLM-Kunden) (bisher geltend seit 01.03.2023)

Preise Ersatzversorgung (RLM-Kunden) (bisher geltend seit 01.01.2023)

Preise Ersatzversorgung (RLM-Kunden) (bisher geltend seit 01.09.2022)

 

Ergänzende Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung Strom

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) 

Wärmestrom

Preise für WärmeStrom (geltend ab 01.01.2024)

Preise für WärmeStrom  (geltend seit 01.04.2023)

Preise für WärmeStrom (geltend seit 01.01.2023)

Preise für WärmeStrom (bisher geltend seit 01.10.2022)

PremiumStrom 


Preise PremiumStrom  für Privatkunden (geltend ab 01.01.2024)

Preise PremiumStrom für Landwirtschaft (geltend ab 01.01.2024)

Preise PremiumStrom für Gewerbekunden (geltend ab 01.01.2024)

 

Preise PremiumStrom für Privatkunden (geltend seit 01.04.2023)

Preise PremiumStrom für Landwirtschaft (geltend seit 01.04.2023)

Preise PremiumStrom für Gewerbekunden (geltend seit 01.04.2023)

 

Preise PremiumStrom für Privatkunden (geltend seit 01.01.2023)

Preise PremiumStrom für Landwirtschaft (geltend seit 01.01.2023)

Preise PremiumStrom für Gewerbekunden (geltend seit 01.01.2023)

 

Preise PremiumStrom für Privatkunden (bisher geltend seit 01.10.2022)

Preise PremiumStrom für Landwirtschaft (bisher geltend seit 01.10.2022)

Preise PremiumStrom für Gewerbekunden (bisher geltend seit 01.10.2022)

  

AGB PremiumStrom

PremiumExtra BW

 

PremiumExtraPrivat BW Strom und Erdgas (geltend ab 01.01.2024)

PremiumExtraPrivat BW Strom und Wärmepumpe (geltend ab 01.01.2024)

PremiumExtraGewerbe BW (geltend ab 01.01.2024)

 

PremiumExtraPrivat BW (geltend seit 01.07.2023)

PremiumExtraGewerbe BW (geltend seit 01.07.2023)

Die Anschlusskosten Strom setzen sich zusammen aus Kosten für den Netzanschluss sowie Kosten für das vorgelagerte Netz, dem Baukostenzuschuss.

1a) Netzanschlusskosten

Die Kosten für einen Standardnetzanschluss (Kosten Hausanschluss) von max. 30 kW werden aufgrund von pauschalierten Preisen erhoben. Die Preise setzen sich zusammen aus der Grundpauschale, Kosten für die Erdarbeiten und Leitungsverlegung je Meter sowie die Kernbohrung für einen Mauerdurchbruch DN 100. Für größere Anschussleistungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

1b) Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss richtet sich nach der Anschlussleistung.

Netzanschlussinformationen mit Formularen

Im unten stehenden Dokument finden Sie die erforderlichen Anträge und Formulare zur Fertigmeldung eines Hausanschlusses und den Zählerantrag. Die Inbetriebsetzung des Hausanschlusses erfolgt mit der Zählermontage. Der Zähler wird von uns gesetzt, nachdem die Fertigstellungsmeldung (Fertigstellungsanzeige) vom Installateur bei den Stadtwerken eingereicht wird.

Hier finden Sie das Auswahlblatt zum Messkonzept für Erzeugungsanlagen.

Hier finden Sie das Auswahlblatt Speicherschema für "Speicher ohne Leistungsbezug" aus dem öffentlichen Netz.

Haben Sie Fragen zu unseren Preisen und Konditionen?

Unser Vertriebsteam ist gerne für Sie da.

Tel.: 0791 401-454

vertriebsteam@stadtwerke-hall.de

Sie erreichen uns

Mo.-Mi.: 8-17 Uhr
Do.: 8-18 Uhr
Fr.: 8-13 Uhr

Wie liege ich mit meinem Stromverbrauch?

Verbrauche ich im Vergleich zum bundesweiten Durchschnitt viel oder wenig Strom? - Informationen dazu finden Sie im Stromspiegel für Deutschland 2021/22.