Für die Energieberatung gibt es auch Zuschüsse von Bund und Ländern:

  • Der Sanierungsfahrplan wird vom Land Baden-Württemberg gefördert.
  • Die Vor-Ort-Beratung wird auch vom Bund über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten oder Sie fragen Ihren Energieberater. Der von uns gewährte Zuschuss kann mit den meisten Förderungen der öffentlichen Hand kombiniert werden.


ACHTUNG:

Bei öffentlichen Förderungen ist der Förderantrag in der Regel vor der Beauftragung zu stellen!

1. Auftragserteilung an den Energieberater Ihrer Wahl

Auf unserer Internetseite finden Sie eine Liste von Energieberatungsunternehmen. 

Lassen Sie sich von dem für Ihr Projekt geeigneten Energieberater ein Angebot erstellen, beauftragen Sie die Leistung und vereinbaren Sie einen Termin für die Gebäudeanalyse.

2. Gebäudeanalyse und Datenerhebung

Für die Gebäudeanalyse von einem Energieberater müssen Sie etwa 1-2 Stunden einplanen. Wenn Sie Pläne zu Ihrem Gebäude haben, halten Sie diese zum Termin bereit. Die Datenerhebung umfasst

  • die Ermittlung des Gebäudevolumens anhand der Außenmaße,
  • die Betrachtung von Verbrauchswerten und des Nutzerverhaltens sowie
  • die Art der Lüftung, Heizung und Warmwasserbereitung
  • sowie die Dämmung des Daches, der obersten Geschossdecke, der Außenwände, Fenster und der Kellerdecke.

3. Datenauswertung

Das Energieberatungsunternehmen wertet die erhobenen Daten aus und bereitet sie zu einem ausführlichen Bericht auf. Die möglichen Energieeinsparmaßnahmen werden auch hinsichtlich damit verbundener Kosten vom Energieberater bewertet. So erfahren Sie, wie sich am kostengünstigsten und effizientesten Energie einsparen lässt.

Ihr Energieberater kann Sie über Förderungen von Bund und Ländern zur Umsetzung bestimmter Maßnahmen informieren. 

Fragen Sie ihn danach.

4. Förderung bei den Stadtwerken Schwäbisch Hall beantragen

Sie erhalten Post von Ihrem Energieberater, der Ihnen den Bericht und einen Zuschussantrag zukommen lässt. Das Formular ist weitestgehend ausgefüllt, Sie ergänzen es lediglich um die Informationen zu Ihrer Bankverbindung, auf die wir den Betrag überweisen sollen.

Lassen Sie uns den unterschriebenen Zuschussantrag dann bitte per Post, E-Mail oder Fax zukommen.

Aufnahme in die Energieberaterliste

Sie möchten sich bei uns als Energieberater listen lassen? 

Dann kommen Sie bitte einfach auf uns zu und wenden sich direkt an unseren technischen Vertrieb.


Förderung nutzen

Technischer Vertrieb

Suchen Sie ein passendes Energiekonzept, soll ein Wohngebiet mit Wärme oder Erdgas erschlossen werden oder brauchen Sie fachmännische Beratung in Sachen Energieerzeugung?

Wenden Sie sich an unseren Technischen Vertrieb.

Tel.: 0791 401-8670