
Am 13.07.2005 wurde das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber hat darin für die Betreiber von Strom- und Erdgasnetzen eine Reihe von Rechten und Pflichten festgelegt. So besteht unter anderem die Verpflichtung, Netzdaten und Informationen zu veröffentlichen. Auf den untergeordneten Seiten stellen wir Ihnen Informationen zum Netzbetrieb Strom zur Verfügung.
Haftungsausschluss
Die hier veröffentlichten Daten wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH behält sich daher eine jederzeitige Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH aus, es sei denn, die Veröffentlichung der Daten erfolgte in Kenntnis ihrer Fehlerhaftigkeit und mit der Absicht, den Verwender oder Dritte zu schädigen.
Information über den abweichenden Datenaustausch
Gemäß Tenor 5 des Beschlusses BK6-06-009 („GPKE“) der Bundesnetzagentur weicht die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bei der Abwicklung von Geschäftsprozessen sowie dem Datenformat und den Nachrichtentypen bei der Kommunikation mit einer verbundenen Vertriebsorganisation von den in der oben genannten Festlegung getroffenen Vorgaben ab. Wir bieten allen Netznutzern in unserem Netzgebiet die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung durch Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung an. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu per E-Mail.
Aktuelle Netzzugangsinformation (vom 01.03.2012):
Ab dem 01.03.2012 ist in den Netzen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH keine Versorgung durch den Energielieferanten EnerGen Süd eG mehr möglich.
Nachdem der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Pluta, am 29.02.2012 mitgeteilt hat, dass eine Fortführung des Betriebs der EnerGen Süd nach dem 29.02.2012 nicht mehr möglich sei, gehen wir davon aus, dass EnerGen Süd die Lieferantenrahmenverträge als beendet ansieht, so dass EnerGen Süd nach dem 29.02.2012 in unserem Netz keine Kunden mehr beliefern und damit keinen Netzzugang mehr in Anspruch nehmen wird.
Die betroffenen Strom- und Gaskunden von EnerGen Süd werden ohne Unterbrechung weiterhin mit Strom und/oder Gas versorgt. Die Versorgung ab dem 01.03.2012 übernimmt der zuständige Grundversorger Strom bzw. Grundversorger Gas im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung.
Netzbetreiberwechsel in Wüstenrot
Zum 01.07.2012 übernehmen die Stadtwerke Schwäbisch Hall die Funktion des Stromnetzbetreibers in der Gemeinde Wüstenrot (Baden-Württemberg, PLZ 71543). Bislang wurde dieses Netz von der EnBW Regional AG betrieben. Ab 01.07.2012 gelten somit im übernommenen Netzgebiet ergänzend zu den Regelungen der Niederspannungsanschluss- verordnung (NAV) die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall. Ebenso sind für Netzanschluss, Netzzugang und Netznutzung die von den Stadtwerken Schwäbisch Hall veröffentlichten Verträge abzuschließen. Die sich aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ergebenden Rechte und Pflichten gehen gem. § 25 Abs. 2 NAV zum 01.07.2012 auf die Stadtwerke Schwäbisch Hall über.
GrundversorgungNetzanschlussinformationNetzzugangsinformationenNetzentgelteNetzdatenMessstellenErneuerbare Energien (EEG)
Verlustenergieausschreibung
Verlustenergieausschreibung 2012Verlustenergieausschreibung 2011