
Klar, rein, gesund – so soll Wasser sein. Trinkwasser ist eines der bestüberwachten Nahrungsmittel und wird regelmäßig analysiert und geprüft.
Allgemeine Informationen zur Trinkwasserversorgung in Rosengarten haben wir Ihnen in einer Broschüre zusammengestellt, die Sie als PDF-Datei herunterladen können.
Eine aktuelle Trinkwasseranalyse, z. B. mit Angaben zur Wasserhärte, die für die Waschmitteldosierung relevant ist, stellen wir als PDF-Datei zur Verfügung.
Allgemeine Information zum Trinkwasser in RosengartenTrinkwasseranalyse
| brutto | netto | ||
| Verbrauchspreis | 1.000 Liter (1 cbm) | 2,30 | 2,15 |
| Monatlicher Grundpreis | Nenngröße 3–5 cbm (Qn 2,5) | 1,18 | 1,10 |
| Nenngröße 7–10 cbm (Qn 6) | 1,26 | 1,18 | |
| Nenngröße bis 20 cbm (Qn 10) | 1,92 | 1,79 | |
| Nenngröße ab 20 cbm (Qn 15) | 5,00 | 4,68 |
Die Konditionen für sonstige Sondergrößen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Preisstellung.
Die oben aufgeführten Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer (z.Zt. 7%). Die Bruttopreise sind gerundet. Bei Änderung der Mehrwertsteuer oder anderen vom Land oder Bund erhobenen Abgaben kommen die zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserfüllung gültigen Bruttoendpreise zur Abrechnung.
Abschlagszahlungen.
Auf Basis des voraussichtlichen Jahrestrinkwasserverbrauchs werden monatliche Abschläge erhoben. Der Jahrestrinkwasserverbrauch orientiert sich am Vorjahresverbrauch oder an Verbräuchen vergleichbarer Anlagen.
Die Abschläge werden bei der Jahresendabrechnung gegengerechnet und der verbleibende Betrag gut geschrieben bzw. in Rechnung gestellt.
Die Abwassergebühren werden von der Gemeinde Rosengarten erhoben und von den Stadtwerken Schwäbisch Hall abgerechnet.
Als Rechtsgrundlage für dieErhebung der Abwassergebühren gilt die Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Rosengarten in der jeweils gültigen Fassung.
Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Rosengarten (zuletzt geändert am 14.11.2011)| § 41 Höhe der Abwassergebühren | |
| (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 39) beträgt je m³ Abwasser | 2,60 |
| (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 39a) beträgt je m² bebaute Fläche | 0,25 |
| (3) Wird Abwasser in öffentliche Kanäle eingeleitet, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr je m³ Abwasser | 0,65 |
Auf der Internetseite der Gemeinde Rosengarten finden Sie weitere Informationen zum Thema Wasser und Abwasser.
Unser Vertriebsteam ist gerne für Sie da.
Tel.: 0791 401-454
E-Mail
Sie erreichen uns telefonisch oder persönlich im Kundenzentrum montags bis freitags jeweils von 8:00 - 17:00 Uhr.
Fragen zu Abwasser, insbesondere im Zusammenhang mit der Absetzung von Abwasser, setzen Sie sich bitte mit der Gemeinde Rosengarten in Verbindung:
Andreas Anninger
Tel.: 0791 95017-30
E-Mail