Wärme gebrauchsfertig ins Haus

Die Versorgung eines Gebäudes mit Wärme aus dem Wärmenetz in Schwäbisch Hall hat viele Vorteile.

  • sie kommt gebrauchsfertig ins Haus
  • eine Bevorratung entfällt
  • Sie müssen keine Energiebeschaffung vornehmen
  • es gibt keine Umwandlungsverluste im eigenen Haus wie bei Gas, Holz oder Öl
  • es gibt keine unangenehmen Rauchentwicklungen im Wohngebiet wie bei Holz
  • Sie brauchen keinen Schornstein, keinen Lagerraum und keinen Heizkessel
  • Sie erfüllen recht einfach die Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

 

Die Wärme wird hauptsächlich aus Biomethan und Erdgas in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt, in einigen Gemeinden, wie in Wackershofen, kommen auch Hackschnitzel zum Einsatz.

Die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke wurde genau unter die Lupe genommen. Grund sind neue gesetzliche Vorgaben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Für den Primärenergiefaktor wurde mit 0,24 ein sehr guter Wert ermittelt und der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix beträgt mehr als 60 %. Der niedrige Primärenergiefaktor belegt die ökologische Qualität eines Heizungssystems und steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen. "Die hohe Effizienz unserer Wärmeerzeugung und -verteilung bringt für unsere Kunden sehr viele Vorteile", unterstreicht Steffen Hofmann, Abteilungsleiter Projektentwicklung.

Der Ausbau des Wärmeverbundes in Schwäbisch Hall ist nach wie vor sehr dynamisch und wächst von Jahr zu Jahr. Bereits mehr als 2.300 Kunden profitieren von den vielen Vorteilen der Fernwärme. „Die Infrastruktur erstreckt sich vom Solpark im Osten bis nach Michelfeld und auch zum neuen Wohngebiet Langäcker in Bibersfeld. Vier über das Stadtgebiet verteilte Heizkraftwerke stellen die Wärmeerzeugung sicher“, erläutert Hofmann. 137 km Wärmeleitung sind inzwischen im Stadtgebiet verlegt. 16 mit Biomethan, Biogas und Erdgas gespeiste Blockheizkraftwerke sorgen für eine sichere und dezentrale Energieversorgung und leisten einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz.

BibersfeldWärmeverbundfP,FW=0,24EE-Anteil 61%
BraunsbachWärmeverbundfP,FW=0,36EE-Anteil 95%
MainhardtWärmeverbundfP,FW=0,33EE-Anteil 80%
Michelbach/BilzWärmeverbundfP,FW=0,43EE-Anteil 63%
MichelfeldWärmeverbundfP,FW=0,24EE-Anteil 61%
ÖhringenInnenstadtfP,FW=0,24EE-Anteil 59%
ÖhringenLimesparkfP,FW=0,22EE-Anteil 85%
RosengartenWohnpark Am JakobswegfP,FW=0,00EE-Anteil 86%
RosengartenRaibachfP,FW=0,00EE-Anteil 99%
Stadt Schwäbisch HallWärmeverbundfP,FW=0,24EE-Anteil 61%
UntermünkheimIKG ÜbrigshausenfP,FW=0,21EE-Anteil 93%
UntermünkheimWärmeverbundfP,FW=0,34EE-Anteil 60%
WackershofenWärmeverbundfP,FW=0,34EE-Anteil 98%

Wüstenrot

Wärmeverbund

fP,FW=0,52

EE-Anteil 81%

Die Berechnung des Primärenergiefaktors basiert auf den Betriebsdaten eines Jahres und den Berechnungsvorschriften der AGFW-Arbeitsblätter FW 309. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die an den Übergabestationen primärseitig abgenommene Wärmemenge sowie den Brennstoffeinsatz. Berücksichtigt wird zudem die Verdrängung des fossil erzeugten Stroms durch den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten und vorrangig ins Netz eingespeisten Strom.

 

Beispiele nach GebäudeenergiegesetzPrimärenergiefaktor
Heizöl EL1,1
Erdgas H, Flüssiggas1,1
Steinkohle bzw. Braunkohle1,1 bzw. 1,2
Holz0,2
Strom (ab 1.1.2016)1,8
Biogas0,3
Umweltenergie (Solarenergie, Umgebungswärme etc.)0,0
Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung*0,0

* bei Einsatz erneuerbarer Energieträger, unter Berücksichtigung der Substitution ineffizient produzierten Stroms im Netz

Der Primärenergiefaktor stellt eine wesentliche Größe bei der Ermittlung und Beurteilung des Heizenergiebedarfs von Gebäuden dar. Er gibt das Verhältnis von der eingesetzten Energie (z.B. aus Heizöl, Erdgas oder Fernwärme) zur abgegebenen Wärmeenergie wieder. Je effizienter sich die eingesetzte Energie nutzen lässt, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor.

Die Wärme aus den Wärmenetzen der Stadtwerke Schwäbisch Hall wird heute schon zu über 60 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Die Wärmenetze weisen damit Primärenergiefaktoren (fP,FW) auf, die deutlich unter 0,6 liegen.

Mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes haben sich auch die Förderbedingungen für Einzelmaßnahmen (EM) zum 01.01.2024 geändert.

Der Austausch der Heizung kann bereits jetzt beauftragt werden. Der Förderantrag kann – übergangsweise und befristet- nachgereicht werden.

Der Anschluss an unser Wärmenetz wird mit einem Grundfördersatz von 30 Prozent gefördert, der wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offensteht.

Der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen sowie von Gasetagenheizungen wird mit einem zusätzlichen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % bezuschusst. Der Bonus wird auch beim Austausch von Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind, gewährt. Den Bonus erhalten alle selbstnutzenden Eigentümer, die den Heizungstausch schon bis zum 31. Dezember 2028 [SS1] [SK2] durchführen. Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent ab. Ab dem 1. Januar 2029 beträgt er also nur noch 17 Prozent.

Zusätzlich gibt es noch einen Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent. Der Bonus kann pro Haushalt nur von einem selbstnutzenden Eigentümer in Anspruch genommen werden, der über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 € verfügt.

Die Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).

Wichtig für Vermieterinnen und Vermieter: Sie erhalten ebenfalls die Grundförderung von 30 Prozent, ggf. zuzüglich 5 Prozent Effizienz-Bonus oder pauschal 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.

Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus angepasst. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt hier für selbstnutzende Eigentümer – bei einem Fördersatz von 70 % - also 21.000 Euro; ggf. zuzüglich 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.

In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.

 

 

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