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Grundversorgung

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeweils dasjenige Energieversorgungs-
unternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen (Einzelheiten zur Grundversorgung Strom und Erdgas finden Sie im Bereich Netzinformation).

In folgenden Gebieten bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall demnach Erdgas-Grundversorgungstarife an:

  • Stadt Schwäbisch Hall
  • Gemeinde Rosengarten
  • Gemeinde Michelbach/Bilz
  • Gemeinde Michelfeld
  • Gemeinde Untermünkheim
  • Gemeinde Mainhardt

Grundversorgungstarif (ohne Laufzeitbindung)

Verbrauchsbereich Verbrauchspreise
von bis Grundpreis €/Jahr Verbrauchspreis ct/kWh
0 kWh 4.000 kWh 71,40 9,04
4.001 kWh 70.000 kWh 185,64 6,43
70.001 kWh 1.000.000 kWh 385,56 6,19

Die hier angegebenen Preise sind Bruttopreise. Die Verbrauchspreise beinhalten Netzentgelte sowie Edgassteuer (zzt. 0,55 ct/kWh) und Mehrwertsteuer (zzt. 19 %).

In den Grundpreisen ist der Verrechnungspreis für die Zählermiete eines Ein- bzw. Zweitarifzählers sowie eine Abrechnung pro Kalenderjahr enthalten.
Jede weitere Abrechnung ist kostenpflichtig und wird mit 9,85 Euro (brutto) in Rechnung gestellt.

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