
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeweils dasjenige Energieversorgungs-
unternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG sind verpflichtet, alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen (Einzelheiten zur Grundversorgung Strom und Erdgas finden Sie im Bereich Netzinformation).
In folgenden Gebieten bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall demnach Erdgas-Grundversorgungstarife an:
| Verbrauchsbereich | Verbrauchspreise | ||
| von | bis | Grundpreis €/Jahr | Verbrauchspreis ct/kWh |
| 0 kWh | 4.000 kWh | 71,40 | 9,04 |
| 4.001 kWh | 70.000 kWh | 185,64 | 6,43 |
| 70.001 kWh | 1.000.000 kWh | 385,56 | 6,19 |
Die hier angegebenen Preise sind Bruttopreise. Die Verbrauchspreise beinhalten Netzentgelte sowie Edgassteuer (zzt. 0,55 ct/kWh) und Mehrwertsteuer (zzt. 19 %).
In den Grundpreisen ist der Verrechnungspreis für die Zählermiete eines Ein- bzw. Zweitarifzählers sowie eine Abrechnung pro Kalenderjahr enthalten.
Jede weitere Abrechnung ist kostenpflichtig und wird mit 9,85 Euro (brutto) in Rechnung gestellt.
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