
Das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) des Bundes trat Anfang 2009 in Kraft und hat zum Ziel, dass erneuerbare Energien bis 2020 einen Anteil von 14 % an der Wärmeversorgung erreichen sollen. Bauherren sollten sich vor Baubeginn anhand des EEWärmeG über ihre Pflichten bei der Berücksichtigung von erneuerbaren Energien beim Bau informieren.
In Baden-Württemberg gilt außerdem das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Hausbesitzer, die die Heizung demnächst austauschen müssten, sollten sich über die Regelungen des EWärmeG informieren.
Weitere Informationen zum EWärmeG sowie zu finanziellen Förderungen durch den Bund erhalten Sie unter:
Auch wir bieten finanzielle Unterstützung an, zum Beispiel bei Heizungsumrüstung auf Erdgas oder Fernwärme.
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