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Trinkwassercheck

Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen gelten für Hausinstallationen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sofern aus dieser Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird. Ab sofort müssen deren Betreiber einmal pro Jahr Wasserproben auf eine mögliche Belastung mit Legionellen untersuchen lassen.

Das Zweites Deutsches Fernsehenhat einen interessanten Filmbeitrag "Keine Chance für Trinkwasserlegionellen" gezeigt, in dem es um die neue Trinkwasserverordnung geht. In diesem Beitrag ist das Thema anschaulich aufbereitet.

 

Wer ist von der Neuregelung betroffen?

Die Untersuchungspflicht gilt für Betreiber von Anlagen mit zentraler Warmwasserbereitung. Die folgenden drei Bedingungen müssen alle erfüllt sein:

  • Trinkwasserabgabe im Rahmen einer öffentlichen (z. B. Schulen) oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Wohnraumvermietung)
  • Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt (wie z. B. in Duschen, Whirlpools)
  • Betrieb einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung

Wie ist eine Großanlage definiert?

Großanlagen sind laut DVGW-Arbeitsblatt W 551 alle Anlagen mit Speicher-Trinkwassererwärmern oder zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmern, die

  • ein Speichervolumen von über 400 Litern haben

und/oder

  • ein Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle haben

 

Die Pflicht besteht somit praktisch für alle vermieteten Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung.

Ein- und Zweifamilienhäuser sind unabhängig vom Volumen des Trinkwassererwärmers und dem Inhalt der Rohrleitung von der Neuregelung nicht betroffen!

Wie läuft die Untersuchung ab?

  1. Der Betreiber prüft, ob für die Trinkwassererwärmungsanlage eine Untersuchungspflicht besteht.
  2. Handelt es sich um eine untersuchungspflichtige Anlage, muss diese vom Betreiber beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Das Formular finden Sie auf der Internetseite des Landratsamt 
  3. Auftragserteilung an die Stadtwerke und Erstbegehung:
    Betreiber und ein Mitarbeiter der Stadtwerke Schwäbisch Hall identifizieren die Probeentnahmestellen vor Ort.
  4. Wenn nicht vorhanden: Installation von Zapfhähnen an den Probeentnahmestellen durch eine Fachfirma. Diese finden Sie bei der Energie-Gemeinschaft Schwäbisch Hall e.V. im Internet.
  5. Ein Mitarbeiter der Stadtwerke Schwäbisch Hall nimmt die Proben vor Ort. Die Untersuchung der Proben erfolgt durch ein akkreditiertes und vom Land Baden-Württemberg zertifiziertes Partner-Labor.
  6. Übermittlung der Ergebnisse an den Betreiber.
  7. Bei erhöhter Kontamination mit Legionellen: Untersuchung der Anlage in hygienischer und technischer Sicht durch den Betreiber. Die Durchführung der Nachbeprobung bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall ebenfalls an.

Die erste Untersuchung muss laut Trinkwasserverordnung bis spätestens
31. Oktober 2012 durchgeführt werden!

   

Fotos: synlab Umweltinstitut GmbH

Was sind Legionellen?

Legionellen sind Bakterien. Sie sind in geringer Zahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser. Ihr Vorkommen wird entscheidend von der Wassertemperatur beeinflusst. Ideale Bedingungen für die Vermehrung finden Legionellen bei Temperaturen zwischen 30°C und 50°C. Günstige Bedingungen finden Legionellen deshalb in Trinkwassererwärmungsanlagen und Warmwasserleitungen der Hausinstallation vor.

Wieso sind Legionellen gefährlich?

Über das Einatmen von feinsten, zerstäubten Wassertröpfchen, wie sie zum Beispiel beim Duschen auftreten, können Legionellen in die Atmungsorgane gelangen und dort zu Entzündungen führen. Jährlich werden dem Robert-Koch-Institut etwa 500 Infektionen in Deutschland mit Legionellen gemeldet. Die Dunkelziffer wird aber auf 20.000 Erkrankungen pro Jahr geschätzt.

Welcher Grenzwert ist einzuhalten?

Der Technische Maßnahmenwert liegt für Legionellen bei 100 Keimbildenden Einheiten (KBE) pro 100ml. Wird dieser Wert erreicht bzw. überschritten, legt das Gesundheitsamt die weiteren Schritte fest. Eine folgende Überprüfung der Anlage in hygienischer und technischer Sicht kann im Rahmen einer Objektbegehung erfolgen: Dabei wird die Installation auf mögliche Ursachen, wie z. B. Fehler in der Zirkulation und „tote“ Leitungsstränge, untersucht.

Unser Angebot für Sie:

Die Stadtwerke Schwäbisch Hall bieten mit ihrer langjährigen Erfahrung als regionaler Wasserwirtschaftsbetrieb diese gesetzlich vorgeschriebene Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen an. Das Angebot richtet sich an Kunden in der Stadt Schwäbisch Hall und in den Gemeinden Rosengarten, Michelfeld, Michelbach an der Bilz, Untermünkheim und Mainhardt.

Die komplette Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Paketen entnehmen Sie bitte der Broschüre, die wir hier auf dieser Seite als PDF-Datei zum Download für Sie bereitgestellt haben.

Bezeichnung Preis
Starterpaket
280,00 €
Nachsorgepaket
125,00 €
Bonuspaket
230,00 €
zusätzliche Beprobung je Zapfstelle
75,00 €
extra Anfahrt
75,00 €

Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % und gelten für die oben genannten Gebiete. Außerhalb dieser Gebiete erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein Angebot.

Komplette Broschüre mit LeistungsbeschreibungWie läuft alles ab? - Schema zum AblaufBeauftragungsformular

 

 

Haben Sie Interesse am Trinkwassercheck?

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. 

 

Sylvia Weller
Tel.:
  0791 401-954 
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Andreas Büchelmaier
Tel.: 0791 401-184
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