
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeweils das Energieversorgungs-
unternehmen Grundversorger, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energie-versorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach sind verpflichtet, alle drei Jahre den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen (Einzelheiten zur Grundversorgung Strom und Erdgas finden Sie im Bereich Netzinformation).
In folgenden Gebieten bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall demnach Strom Grundversorgungstarife an:
Die Erdgaspreise für die Ersatzversorgung betragen:
Erdgas Ersatzversorgungstarif (ohne Laufzeitbindung)
| Grundpreis Euro/Jahr | Verbrauchspreis ct/kWh | |
| bis 4.000 kWh | 71,40 | 9,04 |
| bis 70.000 kWh | 185,64 | 6,43 |
| ab 70.001 bis 1 Mio. kWh (Sonderabkommen) | 385,56 | 6,19 |
Die Preise verstehen sich brutto inklusive Mehrwertsteuer (derzeit: 19 %).
Stand: 01.01.2012
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