
Wer neu baut oder einen Altbau modernisiert oder erweitert, kommt an der Energieeinspar-
verordnung nicht vorbei. Sie regelt die energetischen Mindestanforderungen, die beim Bau oder bei der Renovierung von Gebäuden sowie für Klima- und Heizungsanlagen anfallen.
Zudem regelt sie den Energieausweis für Gebäude.
Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über die wesentlichen Gebäudedaten sowie Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen. Der Energieausweis gilt in der Regel für 10 Jahre.
Betroffen sind Eigentümer und Käufer von Neubauten. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass sie von ihrem Architekten oder Bauträger einen Ener-gieausweis nach vorgeschriebenem Muster erhalten.
Eigentümer öffentlicher Gebäude mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche müssen den Energieausweis an gut sichtbarer Stelle aushängen. Für Gebäude unter 50 m2 Nutzfläche besteht keine Energieausweispflicht.
Weitere Informationen zur EnEV erhalten Sie unter:
www.dena.de
und unter der kostenlosen Hotline: 0800 0 736 734
Auch wir bieten finanzielle Unterstützung an, zum Beispiel bei Heizungsumrüstung auf Erdgas oder Fernwärme.
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